Digitalisierung in der Praxis (4):
Das elektronische Rezept

Das elektronische Rezept

Das E-Rezept ist eine neue Anwendung in der Telematikinfrastruktur (TI). Zahnärzte werden künftig im Rahmen der Kassenversorgung apothekenpflichtige Arzneimittel über das E-Rezept verordnen. Über die Freitextverordnung können auch Rezepturen und Wirkstoffe verschrieben werden.

Eigentlich sollte das E-Rezept bereits zum 1. Januar 2022 verpflichtend genutzt werden. Der Termin wurde jedoch kurzfristig vom Bundesministerium für Gesundheit gekippt, da die Ergebnisse der Testphase in der Region Berlin-Brandenburg als unzureichend angesehen wurden für die Umstellung eines Verfahrens in dieser Größenordnung: In deutschen Zahnarzt- und Arztpraxen werden täglich 2 Millionen Rezepte ausgestellt und nur 42 E-Rezepte hatten 2021 den gesamten digitalen Prozess bis zur Abrechnung im Test durchlaufen.

Die Testphase dauert deshalb nun an. Wie der GKV-Spitzenverband informiert, unterstützen alle 97 gesetzlichen Kassen mittlerweile die Erprobung und Weiterentwicklung des E-Rezeptes; sie sind also bereit, E-Rezepte anzunehmen und abzurechnen. Zahnarztpraxen können sich bundesweit beteiligen und so ihrerseits zur Testung und Problembeseitigung beitragen und schon jetzt Erfahrungen mit der neuen Vorgehensweise sammeln, von denen die Praxis später profitieren kann.

Die Vorteile des E-Rezepts für die Praxis

Die weitere Digitalisierung mit dem E-Rezept bietet Vorteile für die Zahnarztpraxis und ihre Patienten:

  • Schnelle, kontaktlose Übermittlung
  • Ideal für telemedizinische Behandlungsszenarien
  • Weitgehend papierlos – nachhaltig für die Umwelt
  • Digitale Unterschrift (durch persönliche Signaturkarte)

Wie funktioniert das E-Rezept?

Das E-Rezept wird im Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellt und vom Zahnarzt digital signiert mittels eZahnarztausweis (oder ZOD-Karte) und PIN. Dann wird das Rezept in den E-Rezept-Fachdienst der TI eingestellt sowie digital an den Patienten übermittelt. Der Patient kann das E-Rezept auf seinem Smartphone aufrufen, und zwar in der E-Rezept-App der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH). In der Apotheke wird der im Rezept enthaltene Code („E-Rezept-Token“; ähnelt einem QR-Code) gescannt; die Apotheke greift über den Rezeptcode auf das E-Rezept im Fachdienst zu und gibt das Medikament an den Patienten aus. Den E-Rezept-Fachdienst kann man sich bildlich als einen Raum mit vielen Schließfächern vorstellen, in denen Rezepte abgelegt sind. Der Rezeptcode fungiert als Schlüssel zu diesen Schließfächern. Die Apotheke benötigt ihn, um das jeweilige „Schließfach“ zu öffnen und das Rezept zu entnehmen.

Alternativ zur rein digitalen Weiterleitung kann die Zahnarztpraxis das E-Rezept für den Patienten ausdrucken und als Papierrezept mit Rezeptcodes mitgeben. Diese Codes können in der Apotheke vom Papierrezept abgescannt werden.

Der rein digitale Ablauf ist nur möglich, wenn der Patient bereits mittels Gesundheitskarte (eGK; mit kontaktloser Schnittstelle) bei der E-Rezept-App der gematik angemeldet ist. Ohne Anmeldung können nur Basisfunktionen der App genutzt werden. Für die Zahnarztpraxis bedeutet dies, dass erfragt werden muss, ob der Patient das E-Rezept als Ausdruck oder nur digital benötigt: „Sind Sie schon in der E-Rezept-App angemeldet oder benötigen Sie einen Ausdruck?“ wird demnächst wohl die Standardfrage bei der Rezepterstellung sein.

An der Testphase teilnehmen

Wie die KZBV mitteilt, können im Rahmen der verlängerten Testphase Zahnarztpraxen schon heute praktische Erfahrung mit dem E-Rezept sammeln. Wer sich an der Testphase beteiligt, kann den Umstieg auf das E-Rezept sicher und frühzeitig vornehmen. Die KZBV steht interessierten Zahnarztpraxen bei Fragen zur Teilnahme an der Testphase unter telematik@kzbv.de zur Verfügung. Zahnarztpraxen können sich an den Hersteller ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) wenden, um technische Voraussetzungen abzuklären.

Quellen zum Thema:

KZBV: Die KZBV zur Notbremse des BMG beim E-Rezept. Pressemitteilung vom 21.12.2021

KZBV. Das elektronische Rezept (E-Rezept) – Leitfaden für die Anwendung „E-Rezept“ in der Zahnarztpraxis, (9/21): https://www.kzbv.de/e-rezept

Erprobung in ganz Deutschland – Kassen weiten Testphase für eRezept aus, zm-online.de vom 18.02. pr/pm

Rückenwind fürs eRezept. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 17.02.2022

 

Vertiefende Informationen zum Thema finden Sie u. a. auf den folgenden Seiten:

KZBV: https://www.kzbv.de/e-rezept („Das elektronische Rezept (E-Rezept)  Leitfaden für die Anwendung „E-Rezept“ in der Zahnarztpraxis“ (9/21) ist als pdf herunterzuladen)

gematik: https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/praxen; www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de (Das E-Rezept aus Patientenperspektive)