Der gute Vorsatz für 2023: Was tun fürs Team?!

Teambuilding: vom gemeinsamen Frühstück bis zum Dienst-Bike

Die Gemeinschaft im Team zu pflegen, macht Sinn: Zum einen für eine gute Atmosphäre, in der das Arbeiten Spaß macht, und darüber hinaus auch effektiver ist als in trüber Stimmung. Zum anderen sind fähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heute ein rares Gut: schwer zu finden und sehr begehrt. Schön, wenn alle zufrieden sind und gerne bleiben möchten. Dafür kann man viel tun.

Sogenannte Incentives gibt es viele: von der „Teamkasse“ für den Tee und Kaffee bis zum Dienstwagen. Nicht alles ist für jede Praxis möglich und sinnvoll. Aber eine kleine Nettigkeit – nicht nur zum Jahresanfang – kann sich jede Praxis leisten. Schließlich kommt es vor allem darauf an, einer emphatischen, zugewandten und wertschätzenden Einstellung allen Mitarbeitenden gegenüber Ausdruck zu geben!

Gemeinsames Frühstück zum lockeren Austausch

Ein gemeinsames Frühstück mit besonderen Leckereien, zu dem die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber einlädt, kommt beim Team gut an. Hier geht es um den zwanglosen Austausch in entspannter Atmosphäre – der im Arbeitsalltag eben manches Mal zu kurz kommt. Im Unterschied zur Teamsitzung steht hier einmal nicht die Arbeit im Fokus, sondern die Beziehungspflege: Wie tickt der oder die andere? Was erscheint meinem Team wichtig?

Aufmerksamkeiten: Alles Gute zum Geburtstag!

Gibt es in Ihrer Praxis einen Geburtstagskalender? Die meisten Menschen freuen sich, wenn ihr besonderer Tag gewürdigt wird. Ein Glückwunsch, verbunden mit einem kleinen Geschenk (steuerliche Freigrenze: 50 Euro), kommt sicher gut an. Schön wäre es, wenn man vorab noch Interessen und Vorlieben der Person in Erfahrung bringen könnte, um so ein passendes Geschenk zu wählen. Bücher bzw. Buchgutscheine, CDs, Blumen oder eine Flasche Wein oder Sekt gehen natürlich (fast) immer.

Hinweise, was steuerlich zu beachten ist, finden Sie hier:

https://www.haufe.de/personal/entgelt/sachzuwendungen-steuerliche-regeln-fuer-geschenke-an-mitarbeiter_78_389802.html

Team-Events: gemeinsam etwas erleben

Ein Team-Event kann einerseits der beruflichen Fortbildung dienen; in einem angenehmen Rahmen kann man das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden. Andererseits sind Freizeitunternehmungen, wie die gemeinsame Grillparty im Sommer, der Besuch auf dem Weihnachtmarkt im Winter sowie beispielsweise ein Kochkurs, eine Wanderung oder eine Shoppingtour für alle attraktiv. Manche Praxen laden sogar zum gemeinsamen Skifahren ein. Auch der Besuch einer Dentalmesse oder einer Fortbildung mit dem Team drückt Wertschätzung aus und das gemeinsam Erlebte wirkt im Alltag nach.

Fürs Kind: Zuschuss für die Kita oder Belegplätze

Viele Mitarbeiterinnen möchten bald nach der Geburt eines Kindes wieder in den Beruf einsteigen. Oftmals ist der Stolperstein hier eine gute Betreuung, die zu den eigenen Bedürfnissen passt. Wenn die Praxis junge Eltern bei der Finanzierung und der Suche unterstützt, gewinnt sie engagierte Mitarbeiterinnen schneller zurück. Eine Möglichkeit besteht darin, Belegplätze in Kitas bestimmter Träger zu buchen und den Angestellten anzubieten. Angeboten werden z. B. Betreuungsplätze für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt. Eine andere Möglichkeit, junge Eltern zu unterstützen: Kindergartenzuschüsse, die den städtischen Kitaplatz erschwinglicher machen. 

Infos zur betrieblichen Kinderbetreuung für Unternehmen unter: https://www.erfolgsfaktor-familie.de/

Mobilität: das Dienstfahrrad

Das Dienstfahrrad ist umweltfreundlich, gesund für den, der es fährt und voll im Trend. Speziell für das Leasen von Dienstfahrrädern gibt es bereits zahlreiche Anbieter, über deren Konditionen man sich im Internet informieren kann. Das Prinzip: Der Arbeitgeber least für den Arbeitnehmer ein Fahrrad, das für den Dienstweg, aber auch für den privaten Gebrauch genutzt werden kann. Die Leasinggebühren werden teilweise auf den Arbeitnehmer umgelegt, also vom Gehalt abgezogen (= Gehaltsumwandlung). Da dieses etwas niedriger ausfällt, werden Steuern und Sozialabgaben gespart. Der geldwerte Vorteil durch die Überlassung des Fahrrads für private Nutzung ist zwar zu versteuern, aber nur mit einem sehr niedrigen Steuersatz. Die Zahnarztpraxis kann Leasing- und Versicherungsraten als Betriebsausgaben absetzen. Stellt die Zahnarztpraxis die Fahrräder dem Team kostenfrei zur Verfügung, bleibt es für den Arbeitnehmer sogar steuer- und abgabenfrei. Weitere Möglichkeit, eine nachhaltige Mobilität im Team zu unterstützen: das Jobticket oder die Bahncard.

Weiterführende Infos:

Finanztipp: Steuervorteile durch Dienstrad-Leasing unter www.finanztip.de/dienstfahrrad/

Fahrradfreundlicher Arbeitgeber, eine Initiative der EU und des ADFC, unter www.fahrradfreundlicher-arbeitgeber.de

Vorsicht: Bei Zuwendungen aller Art ist die Steuerrelevanz zu überprüfen!