Quereinsteiger im zahnärztlichen Team (1)
Wie können sie in der Zahnarztpraxis eingesetzt werden?

“Kennen Sie vielleicht jemanden?” Vielleicht haben Sie die Frage von Ihrem Zahnarzt schon gehört, ob Sie eine ZFA kennen, die eine Stelle sucht - so groß ist die Personalnot in den Zahnarztpraxen (und Arztpraxen) bereits. Wenn in anderen Bereichen Fachpersonal rar ist, füllen vielfach Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger diese Lücken – etwa in Schulen oder Kitas. Auch Zahnarztpraxen beginnen, auf Fachfremde zu setzen.

Die fachlichen Hintergründe, Kenntnisse und Fähigkeiten, die sich eine/ein ZFA im Laufe der Ausbildung erwirbt, sind für eine umfassende Tätigkeit in der Zahnarztpraxis wichtig. Das heißt aber nicht, dass Teilaufgaben nicht auch an gut eingewiesene bzw. weitergebildete Personen übertragen werden können. Rechtlich geht das auch in Ordnung: Quereinsteiger im Sinne einer „ungelernten Praxis-Assistenz“ dürfen zwar nur unter Anweisung, Aufsicht und Kontrolle der Zahnärztin oder des Zahnarztes sowie während dessen Anwesenheit tätig werden. Zugleich dürfen sie viele verschiedene Tätigkeiten in der Zahnarztpraxis übernehmen, sofern die Aufsicht gewährleistet ist.

Was dürfen Quereinsteiger?

Geht!

  • Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger können am Empfang eingesetzt werden. Freude an der Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten, Empathie und Organisationstalent sind Voraussetzungen, die mitgebracht werden sollten. Die zahnmedizinische Fachterminologie sowie der Umgang mit der Praxissoftware müssen erlernt werden.
  • Hygiene: Quereinsteiger können bei der Reinigung und Desinfektion der Behandlungsräume und Geräte mithelfen, um die Einhaltung der Hygienestandards sicherzustellen.

Bei der Instrumentenaufbereitung können Mitarbeitende ohne ZFA-Abschluss das Team entlasten, indem sie vorbereitende Tätigkeiten übernehmen. Die Freigabe bleibt Arbeitskräften mit einschlägiger Qualifikation vorbehalten (s.u.).

  • Eine interessante Aufgabe für Mitarbeitende ohne ZFA-Abschluss: die Behandlungsassistenz; eine gründliche Einweisung und ein unterstützendes Training vorausgesetzt.
  • Praxisorganisation: Quereinsteiger können bei der Organisation von Terminplanung und administrativen Aufgaben wie der Abrechnung behilflich sein. Zur Abrechnung muss sich die betreffende Person allerdings umfangreiche theoretische Kenntnisse aneignen – eine Vorbildung in einem verwandten Bereich oder ein mittlerer Schulabschluss dürften hilfreich sein. Ebenso können einfache Aufgaben, wie die Koordination von Materialbestellungen, Lagerverwaltung übernommen werden.
  • Kleinere Laborarbeiten können ebenfalls übergeben werden, falls ein Labor in der Zahnarztpraxis integriert ist.

Geht nicht!

Nach dem Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer (Stand Juli 2021) dürfen keine zahnärztlichen Leistungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne ZFA-Abschluss delegiert werden. Auch Röntgen sowie das selbständige Aufbereiten und Freigeben von Medizinprodukten sind rechtlich nicht erlaubt.

Qualifizierungsmöglichkeiten

Verschiedene Landeszahnärztekammern bieten bereits Fortbildungen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in ihren Instituten an. Neben Kursen, die allgemeine Grundkenntnisse für eine Tätigkeit in der Zahnarztpraxis vermitteln, gibt es auch spezifische Weiterbildungen, z.B. in der Abrechnung, in der Behandlungsassistenz oder dem Rezeptionsmanagement. Auch Qualifizierungen, die nach bestandener Prüfung zur Aufbereitung und Freigabe von Medizinprodukten berechtigen, werden an verschiedenen Orten und zum Teil online angeboten.

Wie finde ich geeignete Quereinsteiger?

Wer einer fachfremden Person eine Chance geben möchte, kann eine Suchanzeige in den gängigen Jobportalen, wie Stepstone, Indeed und Stellenanzeigen.de aufgeben. Zudem bieten einige Landeszahnärztekammern auf ihrer Homepage eine Jobbörse, in der man eine Suche starten kann oder man bittet die Arbeitsagentur um Unterstützung bei der Suche nach Interessenten. Schnuppertage oder ein kurzes Praktikum helfen, die Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern näher zu beurteilen. Oder machen Sie es wie oben angedeutet: Nutzen Sie persönliche Kontakte.

Lesen Sie demnächst den zweiten Teil von “Quereinsteiger im zahnärztlichen Team“: Qualifikationsmöglichkeiten für Quereinsteiger