Neue Ausbildungsverordnung für ZFA: zeitgemäß und attraktiver

Man könnte sagen: Wurde ja auch Zeit! Vor 21 Jahren wurde die Ausbildungsverordnung für ZFA zuletzt überarbeitet. Seitdem hat sich in unserem Alltag im Allgemeinen und hinsichtlich der beruflichen Anforderungen in der Zahnarztpraxis im Speziellen doch einiges verändert: Behandlungsmethoden haben sich weiterentwickelt, das Thema QM hat sich etabliert und die Digitalisierung hat Einzug in die Praxen gehalten, verbunden mit neuen Anforderungen an den zwischenzeitlich auch deutlich aufgestockten Datenschutz, um nur einige Themen zu nennen.

Am 1. August 2022 ist es so weit: Die neue Verordnung über die Berufsausbildung zur bzw. zum Zahnmedizinischen Fachangestellte/n (ZFA) tritt in Kraft. Die Sozialpartner – das sind der Verband medizinischer Fachberufe e.V., ver.di und die Bundeszahnärztekammer – einigten sich mit den zuständigen Institutionen und Bundesministerien nach intensiver, jahrelanger Zusammenarbeit und Diskussion auf eine zeitgemäß gestaltete Ausbildungsverordnung. Grundlage war u. a. eine von Bundesinstitut für Berufsbildung (BBIG) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durchgeführte Voruntersuchung.

Was bleibt: Die Ausbildung zur/zum ZFA umfasst weiterhin 3 Jahre. Das Berufsbild entspricht wie gehabt einer „Allround-Fachkraft“ in den Bereichen Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation sowie Verwaltung und Abrechnung. Unverzichtbar und derzeit sehr gesucht in vielen deutschen Zahnarztpraxen!

Was sich ändert: Schwerpunkte der Anpassungen sind zum einen allgemeine Punkte, die unserer modernen Lebenswirklichkeit gerecht werden, wie Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie Digitalisierung in der Arbeitswelt. Diese gelten nicht nur für ZFA, sondern werden für alle durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BBIB) geregelten Ausbildungsberufe berücksichtigt.

Daneben gibt es viele spezifische Neuerungen in der Ausbildungsverordnung , die den zahnärztlichen Alltag betreffen sowie die gestiegenen Anforderungen an eine moderne Patientenversorgung. Unter anderem gibt es neue Vorgaben für die Assistenztätigkeit bei verschiedenen zahnärztlichen Behandlungen, für Arbeits- und Praxishygiene sowie für die Medizinprodukteaufbereitung. Die erforderliche Sachkunde für letztere wird mit dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss erworben. Weitere Bereiche umfassen die Datensicherheit, Kommunikation und Kooperation und das Röntgen. Der Sachkundenachweis für das Röntgen wird nur in manchen Bundesländern direkt mit der bestandenen Abschlussprüfung verliehen. Geändert hat sich das Anforderungsprofil auch hinsichtlich des Qualitätsmanagements und der Abrechnung zahnärztlicher Leistungen sowie der Sprachkenntnisse (i.d.R. Englisch).

Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan für die Zahnarztpraxen:

Darin werden Ausbildungsziele beschrieben, indem ein bestimmtes, kompetentes Verhalten, das der/die Auszubildende erreichen soll, charakterisiert wird. Zum Beispiel sollten ZFA „Patientinnen, Patienten und begleitenden Personen Ursachen, Entstehung und Verhütung von Erkrankungen des Zahnes und des Zahnhalteapparates verständlich erläutern“ und des Weiteren diese „bei der Verbesserung der Mundhygiene unterstützen, anleiten und motivieren“ (Position 3 : „Über Prävention und Gesundheitsförderung informieren sowie bei Prophylaxemaßnahmen mitwirken“).

Zu guter Letzt: Die Abschlussprüfung besteht ab jetzt aus 2 Teilen. Dafür fällt die Zwischenprüfung weg. Teil 1 der Prüfung findet im 4. Halbjahr und Teil 2 am Ende der Ausbildung statt. Im Sommer 2023 werden erstmals Prüfungen nach der neuen Ausbildungsverordnung  stattfinden.

Weiterführende Infos:

Um die Einführung der neuen Ausbildungsverordnung  zu unterstützen, entwickelt das BIBB derzeit in Zusammenarbeit mit den beteiligten Sachverständigen aus der Praxis eine Umsetzungshilfe für ausbildende Praxen und Einrichtungen, Berufsschulen, Prüfer/-innen und Auszubildende. Die Veröffentlichung wird praktische Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung sowie zur Prüfung enthalten. Die Publikation inklusive Zusatzmaterialien erscheint in der BIBB-Reihe „Ausbildung gestalten“ und wird als PDF-Datei demnächst kostenfrei abrufbar sein.

https://www.bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php/profile/apprenticeship/zfa22

Auf dieser Seite ist ebenfalls der Ausbildungsrahmenplan (im Anhang die Ausbildungsverordnung ) abrufbar.

Quellen: Stoll B, Beier H-J, Förster D, Heil T, Beck T, Behring M, Ziller S: Ausbildungsverordnung modernisiert: Neue Perspektiven für ZFA, zm 2022;112(11): 16-32, online 31.05.2022

PM der BZÄK: ZFA: Mit neuer Ausbildungsverordnung moderne Basis für Perspektiven im Beruf gelegt, vom 01.04.2022