Digitalisierung Teil 7, Folge 2:

Die elektronische Patientenakte – ein Selbstversuch

Auf der Homepage meiner GKV heißt es: “In der elektronischen Patientenakte können Sie zum Beispiel Laborergebnisse, Therapie- und Behandlungsberichte, Befunde, Diagnosen und vieles mehr speichern.“ Das hört sich nach einer ganzen Menge Unterlagen an. Genau damit möchte ich jetzt loslegen, zumal gerade verschiedene Arztbesuche anstehen. In allen Praxen werde ich um die Befüllung der ePA bitten.

27.10.2022 – Die Abrechnungsdaten der Kasse kommen

Kurz nach der Aktivierung der ePA speist meine GKV eine Übersicht der vorliegenden Leistungsdaten in die Akte ein. Diese umfassen u. a. abgerechnete Behandlungen und Arzneimittel. Finde ich gut!

08.11.2022 – Wofür ist die PIN gut?

Völlig überraschend kam bei mir ein Brief meiner GKV an mit PIN und PUK „für zusätzliche Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte“. Es stellte sich heraus, dass ich über meine PIN identifiziert werden kann, wenn ich in der (Zahn-)Arztpraxis die ePA oder das E-Rezept nutzen oder persönliche Notfalldaten und Medikationspläne auf die elektronische Gesundheitskarte speichern lassen möchte. Im Detail scheint alles doch ein wenig komplizierter zu sein als gedacht.

09.11.2022 – Besuch in der gynäkologischen Praxis

Immerhin, nun bin ich mit Identifikationsnachweis gerüstet – kann doch eigentlich nichts mehr schief gehen, oder? Doch: Von meiner Frauenärztin bekam ich die Auskunft, dass die Praxis noch keine ePA befülle. Interessant sei die ePA durchaus. Aber derzeit könnten ohnehin nur Laborergebnisse abgespeichert werden, keine eigenen Diagnosen und Befunde. Das wusste ich nicht. Ist diese Ausbaustufe noch nicht erreicht? Tatsächlich gibt es verschiedene Stufen der ePA … Ich werde recherchieren, wie es um die aktuelle Version steht.

11.11.2022 – Besuch in der Zahnarztpraxis

Mein Zahnarzt ist in einer prophylaxeorientierten, modernen Gemeinschaftspraxis tätig, die gerne von Familien besucht wird. Er ist aufgeschlossen für neue Entwicklungen. So reagiert die Assistentin am Empfang dementsprechend freundlich auf meine Bitte, die Behandlungsunterlagen auf meiner ePA zu speichern. Bevor ich meine PIN eingeben kann, bricht der Vorgang ab. Sie stellt fest, dass die Voraussetzungen im Praxisverwaltungssystem noch nicht gegeben seien. Ich solle es nächstes Jahr noch einmal probieren, wenn das nächste Update installiert sei …

14.11.2022 -–Besuch beim Orthopäden

Heute bin ich sehr optimistisch, dass meine ePA gefüllt wird. Ein Besuch bei meinem Orthopäden steht an. Die Praxis ist modern ausgerichtet: Das Praxismanagementsystem ist direkt mit dem digitalen Röntgen gekoppelt, als Patientin kann ich meine Termine online vereinbaren und bekomme an der Anmeldung ein iPad mit digitalem Anamnesebogen in die Hand gedrückt. An der Rezeption stoße ich mit meinem Wunsch nach Befüllung der ePA aber auf Ratlosigkeit. Die Mitarbeiterinnen sind sich gar nicht sicher, ob die ePA generell bereits in Facharztpraxen befüllt werden kann. Nach weiterem Austausch stellen sie fest, dass nach dem nächsten Softwareupdate zum Ende 2022 die Speicherung von Daten auf der ePA eventuell möglich sein könnte. Dann schaue ich wohl auch hier in 2023 noch einmal vorbei.

25.11.22 – Zur Grippeimpfung beim Hausarzt

Die Hausarztpraxen sind die Pioniere der digitalen Anwendungen, oder? Notfalldaten und Medikationspläne werden doch sicherlich schon seit einer ganzen Weile auf die elektronische Gesundheitskarte gespeichert? Tatsächlich ist das wohl nicht der Fall. „Wir haben uns noch gar nicht informiert“, antwortete mir die medizinische Fachangestellte am Empfang auf meine Frage, ob sie meine ePA befüllen könne. „Aber wir wissen, dass sie kommt.“ Das immerhin. Allerdings müsse dafür die Software noch beschafft werden.

28.11.22 – Besuch bei meiner Krankenkasse

Auf meine Frage, weshalb ich mit dem Wunsch nach dem Abspeichern von Behandlungsdaten so erfolglos geblieben bin, konnte mir die eher ungehaltene Mitarbeiterin meiner GKV keine befriedigende Antwort geben. Man sei derzeit eben noch in einem „Testbetrieb“ – dieser Bereich sei eben noch in den „Kinderschuhen“. Und die GKV habe im Übrigen keinen Einfluss darauf. Ich möge mich doch einmal bei der Kassenärztlichen Vereinigung und der gematik erkundigen, weshalb es mit der Befüllung der Akte nicht funktioniere. Und: Meine Unterlagen könne ich ja einscannen und dann selbst in die ePA speichern!

Dezember 22 – Auskunft der gematik

Nach Auskunft der gematik-Pressestelle können in der ePA aktuell Dokumente wie der Notfalldatensatz, der E-Medikationsplan,  E-Arztbriefe und Befunde sowie Diagnosen gespeichert werden. Die derzeitige Version der ePA unterstützt unstrukturierte Daten in bestimmten Dateiformaten wie bspw. PDF, JPG, TIFF und PNG u. ä. Die Datenobergrenze für ein Dokument liegt derzeit bei 25 MB; Röntgenaufnahmen sprengen diese Grenze meist.

Das bedeutet zugleich, dass eine Dokumentation der Therapie (z. B. Parostatus) direkt aus dem PVS wohl noch nicht in die ePA integriert werden kann. Ganz klar ist mir dies allerdings nicht geworden.

Wie geht es mit der ePA weiter?

Von „in“ auf „out“: Die gematik hat von der Gesellschafterversammlung im November 2022 einen Prüfauftrag für die ePA als Opt-out-Variante erhalten*. Opt-out bedeutet, dass die ePA für jeden Patienten automatisch bereitgestellt wird und von Praxen verpflichtend befüllt werden muss. Das solle einiges einfacher machen und die Verbreitung beschleunigen. Aktuell arbeitet das Bundesministerium für Gesundheit daran, die gesetzlichen Grundlagen hierfür zu schaffen. Zeithorizont für die Umsetzung: diese Legislaturperiode.

Mein Fazit: Ich wollte herausfinden, ob die ePA für mich bereits sinnvoll nutzbar ist. Das ist sie aus meiner Sicht als Patientin nicht. In meiner ePA herrscht gähnende Leere. Aber: Ich werde dranbleiben!

Dagmar Kromer-Busch

*https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-gesellschafter-beschliessen-opt-out-epa