Digitalisierung Teil 5: EBZ – was ist das noch gleich?

EBZ: Zahnärztliche Behandlungen sollen digital jetzt schneller genehmigt werden

Mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für die Zahnmedizin, kurz EBZ, kommt eine digitale Anwendung, die für die Zahnarztpraxen greifbare Vorteile mit sich bringt. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) spricht gar von einem digitalen „Leuchtturmprojekt“.

Seit dem 1. Juli 2022 können Heil- und Kostenpläne für Zahnersatz elektronisch an die Gesetzlichen Krankenkassen zur Genehmigung geschickt werden. Das gesamte Verfahren läuft digital ab: Die Krankenkasse antwortet über das dafür vorgesehene elektronische Kommunikationssystem (KIM = Kommunikation im Medizinwesen). Ankommende Bewilligungen bzw. Änderungen werden direkt in das Praxisverwaltungssystem der Zahnarztpraxis eingeleitet. Das Verfahren ist zunächst auf bestimmte Leistungsbereiche begrenzt. Für alle Planungen, die elektronisch über KIM eingereicht werden, müssen neue Befund- und Therapiekürzel berücksichtigt werden.

Vorteile für die Praxis: Vertreter der KZBV versprechen „spürbare Verbesserungen der Genehmigungs- und Dokumentationsprozesse“ durch das neue digitale Verfahren. Kein Wunder, sie haben es selbst mitentwickelt. Die gematik hingegen blieb dieses Mal weitgehend außen vor. Abgestimmt wurde das Verfahren mit dem GKV-Spitzenverband und dem Verband Deutscher Dental-Software (VDDI).

Das Genehmigungsverfahren soll wesentlich schneller als bisher vonstattengehen und eine optimierte Terminplanung ermöglichen. Nach Auskunft der KZBV ist dies offenbar der Fall: Praxen stellten subjektiv fest, dass die Bewilligungen viel zügiger erteilt werden als auf dem konventionellen Papierweg - wobei Bewilligungen teils schon innerhalb von wenigen Stunden, teils aber auch erst nach einigen Tagen eingingen.

Vorteile für Patienten: Sie haben weniger Aufwand, da der Heil- und Kostenplan von der Zahnarztpraxis zur Kasse übermittelt wird. Patienten erhalten gesondert ein Genehmigungsschreiben der Kasse. Ihre Behandlung kann schneller starten und terminlich über die gesamte Behandlungsstrecke geplant werden.

Einschränkungen: Sonstige Kostenträger sowie die Privaten Krankenkassen sind von dem Verfahren ausgeschlossen. Nach Aussagen der Krankenkassen DAK/Barmer/TK werden Mitteilungen bezüglich des Bonushefts bei der Übermittlung des Heil- und Kostenplans für Zahnersatz nicht berücksichtigt und sind beim Patienten einzuholen.

Bereit für die Telematik-Infrastruktur?

Voraussetzungen für die Teilnahme am EBZ sind:

  • das KIM-Clientmodul sowie eine KIM-Adresse (Zum Ausprobieren von KIM hat die KZBV eine Test-Mailadresse eingerichtet: test kzbv.kim.telematik)
  • ein Update des jeweiligen Praxisverwaltungssystems mit EBZ-Modulen für alle Bereiche, für die Heil- und Kostenpläne sowie Abrechnungen erstellt werden sollen; derzeit möglich sind Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankung (KB/KG), Kieferorthopädie (KFO) und Zahnersatz (ZE).
  • der eHealth-Konnektor (ab Konnektorversion PTV3 oder höher) sowie der elektronische Zahnarztausweis (eZahnarztausweis)

Die Betreuung der Zahnarztpraxen während des Ausrollverfahrens mit Schulungen und geeignetem Support wird vor allem durch die PVS-Hersteller übernommen.

Stand der Dinge: 2.791 Praxen haben das Verfahren im Juli genutzt. Nach Angaben der KZBV wurden Anfang September bereits ca. 6.000 Anträge täglich über das EBZ-Verfahren gestellt, bei steigender Tendenz. Die Rückmeldungen der Praxen fallen überwiegend positiv aus, so die KZBV-Pressestelle.

Zuschuss: Es gibt eine Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung der Krankenkassen, die Zuschüsse zu den einzelnen Fachmodulen befinden sich zurzeit aber noch im Endstadium der Verhandlungen auf Bundesebene.

Ausblick: Mit dem 1. Januar 2023 wird das EBZ-Verfahren voraussichtlich verpflichtend. Dann soll auch der Antrag auf Parodontalbehandlungen digital möglich sein.

Weiterführende Infos:

Allgemeine Infos zum EBZ auf den Seiten der KZBV: https://www.kzbv.de/elektronisches-beantragungs-und.1573.de.html

In einer Broschüre der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe wird das Genehmigungsverfahren des Heil- und Kostenplans durch die gesetzlichenKrankenkassen detailliert beschrieben; auch Sonderfälle, wie Krankenkassenwechsel des Patienten, Einbeziehung eines Gutachters/einer Gutachterin. Download unter:

https://www.zahnaerzte-wl.de/download/73ba558e5d50b1ef146563bed/2022.05.31-Broschu-re-EBZ-Version-2.0.pdf

Der Verband Deutscher Dental-Software Unternehmen hilft mit aktuellen Fragen und Antworten: https://www.vdds.de/blog/ebz-faqs/

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Quellen:

KZBV: Wichtige Informationen zum Start des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens (EBZ) am 1. Juli 2022. EBZ_Anlage-1_FAQ_ZAP_2022-05-25

KZBV: ABZ_Anlage-2_Befund_Therapiekuerzel_HKP_ZE_2022-05-25

Wolfgang Eßer, Martin Hendges, Karl-Georg Pochhammer: EBZ – Die erste TI-Anwendung mit wirklichem Nutzwert. zm 2022;112(13), online 01.07.2022

Oliver Khan: Jede dritte Praxis ist „voll-TI-ready“. Zm 2022;112(01-02), online 16.1.2022

PM der KZBV und des GKV-Spitzenverbandes: Zahnärztliche Behandlungen: Anträge jetzt digital möglich, vom 04.08.22