Die Opt-out-ePA: Wie sieht der Plan aus?

Mittels einer neuen Digitalisierungsstrategie, die Bundesgesundheitsminister Lauterbach in einer Pressekonferenz am 09.03.2023 vorstellte [1], soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben werden und bis 2025 messbare Ergebnisse zeitigen.

Der Stand der Dinge: Weniger als 1 Prozent der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten besitzen eine elektronische Patientenakte (ePA). Im bisherigen Verfahren müssen die Versicherten die ePA selbst beantragen und einrichten. In diesem Verfahren sieht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einen der wichtigsten Gründe, die den Erfolg der ePA bislang verhinderten.

Momentan befindet sich die ePA in der Entwicklungsstufe 2.0 im Rollout in zahnärztlichen und ärztlichen Praxen. Um diese Version nutzen zu können, benötigen Praxen einen Konnektor der Produkttypversion 5 (PTV 5) und ein aktuelles Update des ePA-Moduls ihres Praxisverwaltungssystems. Diese Entwicklungsstufe unterstützt z. B. die Verarbeitung von Medizinischen Informationsobjekten (MIO) wie des elektronischen Zahnarzt-Bonushefts. Sie ermöglicht den Patienten überdies eine abgestufte Berechtigungsvergabe für ePA-Inhalte: Wer darf was sehen? Nach bisheriger Planung soll es in der nächsten Ausbaustufe möglich werden, sogenannte strukturierte Daten direkt aus den Praxisverwaltungssystemen zu übertragen, was das Befüllen der elektronischen Akte für Zahnarztpraxen sicherlich stark vereinfachen würde. Die Informationen zu den Ausbaustufen sind auf der Website der gematik einsehbar [2].

Der Plan: Die ePA soll nach Vorstellung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach durch das neue sogenannte Opt-out-Modell eine stärkere Verbreitung finden. „Opt-out“ bedeutet, dass jeder und jede Versicherte mit Geburt eine elektronische Patientenakte erhält, die wiederum automatisch in der Versorgung genutzt wird. Eine Ablehnung der Akte erfolgt nach diesem Modell durch aktiven Widerspruch. Nach der neuen Digitalisierungsstrategie von Bundesgesundheitsminister Lauterbach soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit dem Herzstück der ePA in der Opt-out-Variante messbar vorangebracht werden: 80 % aller gesetzlich Versicherten sollen über das geplante neue Digitalgesetz die ePA bis Ende 2024 besitzen. Bis Ende 2025 sollen 80 % der ePA-Nutzer über eine digitale Medikationsübersicht verfügen; ermöglicht durch eine geplante Verknüpfung der ePA mit dem eRezept.

In Vorbereitung: Derzeit bereitet die gematik bereits einen „Bauplan“ für diese Variante der ePA vor. Nach Auskunft der Pressestelle der gematik ist bis Sommer dieses Jahres mit der Veröffentlichung dieses Bauplans (der Spezifikation) zu rechnen. Ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll es der Forschung und der Industrie zudem künftig ermöglichen, pseudonymisierte Gesundheitsdaten zu nutzen. Auch ePA-Daten sollen in das künftige System digitaler Daten hineinlaufen.

Kritik der KZBV und BZÄK: Die gematik soll in eine 100%ige Trägerschaft des Bundes übergehen, d. h. die Organisationen der Selbstverwaltung haben in der Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen kein Stimmrecht mehr. Die KZBV und BZÄK befürchten, dass dies zu Akzeptanzproblemen bei Zahnärzten und Ärzten führen könnte. Zudem warnen die Organisationen vor einer Absenkung des Datenschutzniveaus [3].

Quellen:

  1. Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 09.03.2023. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/digitalisierungsstrategie-vorgelegt-09-03-2023.html (hier sind die Gesetzesvorhaben im Einzelnen nachzulesen)
  2. Nationale Agentur für Digitale Medizin - gematik: https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/
  3. Pressemitteilungen der BZÄK vom 09.03 und KZBV vom 10.02.2023