Digitalisierung in der Praxis (3): Elektronische Gesundheitsakte und Elektronische Patientenakte
Die Fachausdrücke „Patientenakte“ und „Gesundheitsakte“ werden oftmals synonym verwendet. Dabei bezeichnen sie unterschiedliche Ansätze. Ganz grob gesagt wird die Patientenakte von einem Arzt geführt und der Patient kann nicht allein darauf zugreifen. Bei der Gesundheitsakte hat der Patient die alleinige Datenhoheit und kann selbst Informationen hinzufügen und ausgewählte Heilberufler hierfür freischalten. Unterschiede elektronische Gesundheitsakte vs. elektronische Patientenakte im Detail:
Elektronische Patientenakte
Bei der ePA handelt es sich um eine elektronische Dokumentensammlung; für Versicherte ist es damit möglich, ihre Gesundheitsdaten und medizinischen Unterlagen, also Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen des Patienten in einer fall- und einrichtungsübergreifenden Dokumentation auf einem sicheren Speicher des ePA-Aktenanbieters der jeweiligen Krankenkasse (bei allen zugelassen ePA-Aktenanbietern liegen die Serverstandorte in Deutschland) verfügbar zu halten.
Der Zugriff auf die Daten ist dabei nur durch ein 2-Schlüssel-Prinzip mit Einverständnis des Patienten und dessen eGK und einem elektronischen Heilberufsausweis möglich, der Zugriff wird protokolliert (die Notfallversorgung bleibt hiervon unberührt). Die Akte hat jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, da die Patientin oder der Patient jederzeit über die Zusammenstellung der Dokumente, das Einstellen und Löschen von Daten und Bildern eigenständig verfügen kann. Der Versicherte bestimmt zudem den Kreis der Zahnärzte und Ärzte sowie der Apotheken und Krankenhäuser, die auf die Dokumente und Daten seiner ePA zugreifen, dort aber auch eigene Dokumente ablegen dürfen, für all das ist die Autorisierung durch den Patienten vorab notwendig, die ad hoc z. B. in der Praxis, aber auch bequem aus der ePA-App auf dem Smartphone des Patienten jederzeit für eine definierte (selbst zu bestimmende) Dauer erteilt und wieder entzogen werden kann.
Im Grunde handelt es sich bei der ePA um eine vom Patienten gemeinsam mit seinen Zahnärzten, Ärzten und anderen an seiner Behandlung beteiligten Akteuren genutzte digitale Akte in der Hoheit des Patienten.
Dies ermöglicht in erster Linie die Einsicht der Patienten in ihre eigenen Gesundheitsdaten und überlässt ihnen die Selbstbestimmung, welche Dokumente und Informationen in der ePA gespeichert werden.
Elektronische Gesundheitsakte
Im Rahmen der Digitalisierung der medizinischen Versorgung bietet die elektronische Gesundheitsakte (eGA) erhebliche Chancen. Auf Seiten der Patienten zeichnet sie ein umfassendes Bild über deren Behandlungsverlauf, auf Seiten der Praxen führt sie zum Abbau von Bürokratie und zu Effektivitäts- und Effizienzsteigerungen. Die digitale Akte stellt dem Versicherten einen sicheren, zentralen Speicherort für alle Daten rund um seine Gesundheit bereit.
In Zukunft soll die eGA Daten des Versicherten, von der Krankenkasse, den Arztpraxen und Krankenhäusern transparent an einer Stelle zusammenführen, weiterhin sollen Arztbriefe, Diagnosen oder Röntgenbilder in die digitale Akte eingestellt werden. Die Krankenkassen ergänzen um z. B. Abrechnungsdaten und Übersichten über die verordneten Arzneimittel, der Versicherte selbst fügt etwa rezeptfreie Medikamente hinzu. Dies ermöglicht ein situatives Gesamtbild des Patienten, das Krankheits-, Diagnose- und Behandlungsgeschehen für den Patienten sowie seine Behandler vollständig sowie sektoren- und einrichtungsübergreifend abbildet.Bei Bedarf und auf Wunsch können zusätzlich weitere sinnvolle Informationen rund um die persönliche Gesundheit des Patienten dazu geladen werden, z. B. genutzte Gesundheits- oder Fitness-Apps, der Impfpass, Allergietests etc. So entsteht ein umfassendes Bild des Gesundheitszustandes des Patienten, das bei einer Erkrankung entscheidende Informationen an die behandelnden Ärzte liefern kann. Die elektronische Gesundheitsakte leistet so ihren Beitrag zum medizinischen Nutzen.
Die Vorteile der eGA für die Praxis:
- Einfachere Zusammenarbeit zwischen allen behandelnden Ärzten
- Kostenersparnis z. B. durch weniger Doppeluntersuchungen
- Vorbeugung von Wechselwirkungen zwischen Medikamenten
- Transparenz für alle Beteiligten über Leistungsgeschehen und Morbidität
Die Akzeptanz eines digitalen Systems wie die elektronische Gesundheitsakte seitens der Patienten steigt immer stärker an, jedoch hinkt die Realität der Umsetzung noch hinterher. Aber auch in Deutschland hat eine Zunahme allgemein verfügbarer Angebote dazu geführt, dass unterschiedliche Akteure des Gesundheitswesens die Einführung elektronischer Gesundheitsakten vorantreiben wollen.
Vertiefende Informationen zum Thema finden Sie u. a. auf den folgenden Seiten/Dokumenten:
- https://www.kzbv.de/telematik-und-it
- https://newsroom.apobank.de/documents/ratgeber-digitalisierung-in-der-praxis-79490
- https://www.zwp-online.info/files/188753/KZBV2021_Leitfaden_ePA.pdf
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html
- https://www.kbv.de/html/epa.php
- https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin/epa/